Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Durchführung von LKW- und Bus-Modulen (lt. BKrFQG) nach individueller Absprache
Ansprechpartner: Herr Hans-Peter Grzeja (Dipl. Verkehrsingenieur FH), Tel. 0160-83 60 750


Für alle LKW-Fahrer, die im gewerblichen Güterverkehr fahren, und Busfahrer gilt eine Weiterbildungspflicht alle 5 Jahre über 35 Stunden (z.B. 5 Tage à 7 Stunden) ohne Prüfung
.
Die Geltungsdauer wird im Fahrerqualifikationsnachweis (bisher im Führerschein, Schlüsselzahl 95) eingetragen.

Wer ohne eingetragene gültige Schlüsselzahl 95 fährt, riskiert bis 5.000 EURO Bußgeld (Unternehmen bis 20.000 EURO).
Betroffen sind alle Fahrer, die in der EU ihren Wohnsitz haben oder für ein Unternehmen fahren, das in der EU seinen Sitz hat.

A
usnahmen:
- Fahrten mit Kfz bis 45 km/h
- Fahrten mit Kfz von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz
- Fahrten mit Kfz zum Zwecke der technischen Entwicklung, Reparatur, Wartung oder technischen Untersuchung oder die noch nicht in Betrieb genommen worden sind
- Land- und forstwirtschaftliche Fahrten
- Fahrten zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kfz nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

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